KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH, Schömberg, mit Bescheid vom 9. November 2015 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Die Gesellschaft muss die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen. Die AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH nahm Gelder von Anlegern auf der Grundlage individueller „Zeichnungsscheine für eine Inhaberschuldverschreibung“ entgegen, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger verpflichtete. Zu einer Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen an die Anleger kam es nur in Ausnahmefällen. Die Inhaberschuldverschreibungen waren kein Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission. Mit der Annahme der Gelder auf der Grundlage des „Zeichnungsscheins für eine Inhaberschuldverschreibung“ betreibt die AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.