KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Agrofinanz GmbH: Verträge müssen rückabgewickelt werden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Agrofinanz GmbH, Kleve, am 8. September 2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch unverzügliche Rückzahlung an die Kapitalgeber abzuwickeln. Die Agrofinanz GmbH hatte auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrags“ gewerbsmäßig Gelder angenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Den Antrag der Agrofinanz GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 23. November 2015 abgelehnt. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Zunächst wollte die Agrofinanz GmbH die Verträge so abändern, dass sie nicht mehr in den Erlaubnistatbestand des Kreditwesengesetzes (KWG) fallen. Dies hat die BaFin jedoch als unzureichend abgewiesen und auf die Rückabwicklung bestanden, weil die geänderten Verträge die Kapitalgeber schlechter gestellt hätten.

 

Das Geschäftsmodell der Agrofinanz GmbH ist die Investition in Rohstoffe, insbesondere Palmöl. Dadurch geriet das Unternehmen in Kritik bei Umweltschützern. Der Kapitalgeber erwirbt nach dem Konzept eine Parzelle mit Ölpalmen in Ecuador und das wirtschaftliche Eigentum am Grund und Boden. In den ersten 4 Jahren sind 5 % garantiert, danach ist die Rendite erlösabhängig. Das Unternehmen warb dabei mit utopischen Renditen „von bis zu 13,5 % und mehr“. Letztlich wurden jedoch lediglich nur noch relativ moderate 8,28 % prognostiziert. Nach 25 Jahren sollen die Parzellen verkauft werden und der Erlös ebenfalls Teil der Rendite werden. Soweit die Theorie. Mit der Abwicklungsanordnung hat die BaFin das Geschäftsmodell nun beendet. Die Kapitalgeber haben nun einen Anspruch auf Rückzahlung der Gelder.