KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Kapitalanlagenrecht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Life Performance GmbH, Rheinfelden, mit Bescheid vom 29. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Die Life Performance GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Außerdem bot das Unternehmen nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen sowie der Entgegennahme des Darlehenskapitals betreibt die Life Performance GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Life Performance GmbH steht in engem Zusammenhang mit der LPH Life Performance Holding AG mit Sitz im Fürstentum Liechstenstein, gegen welche ebenfalls bereits eine Abwicklungsanordnung erlassen wurde.
Den Antrag der Life Performance GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFinanzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21. Juli 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der LifePerformance GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 zurückgewiesen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.