KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

EquiCon Investment GmbH betrieb unerlaubte Einlagengeschäfte und Kreditgeschäfte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der EquiCon Investment GmbH, Dresden, mit Bescheid vom 1. April 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die EquiCon Investment GmbH schloss Darlehensverträge ab, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage vorliegender Darlehensverträge betreibt die EquiCon Investment GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Ferner hat die EquiCon Investment GmbH Gelddarlehen gewährt und betreibt dadurch das Kreditgeschäft, ohne über die entsprechende Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.