KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Kapitalanlagenrecht


Kapitalanlagen gibt es in unzähligen Varianten, insbesondere im unregulierten sog. grauen Kapitalmarkt ist der Erfindungsreichtum der Anbieter unerschöpflich. In Zeiten niedriger Zinsen besteht letztlich auch ein Bedarf bei den Anlegern nach Kapitalanlagen jenseits des Sparbuches und Festgeldkonten.

Dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) obliegt die Aufsicht und Genehmigung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen. Hierzu zählen das Einlagengeschäft bzw. das Angebot von partiarischen Darlehen sowie die Emission von Aktien und sonstigen Wertpapieren, wie Anteile an offenen Fonds, Begebung von Zertifikaten, Schuldverschreibungen und strukturierten Finanzinstrumenten. Soweit die Anbieter eine entsprechende Erlaubnis der Bafin vorweisen, darf ein Anleger von der Seriosität des Angebotes ausgehen. In diesem Zusammenhang bekommt das sog. Crowdfunding, welches intensiv von Start-up-Unternehmen genutzt wird, Bedeutung. Nur unter engen Voraussetzungen ist das Einsammeln von Geldern nicht von der Erlaubnis des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abhängig.

Auch wenn seit der Finanzkrise 2008 die staatliche Aufsicht verbessert wurde, können unseröse Angebote nicht immer verhindert werden. Zum einen weil die Kontrollmechanismen der BaFin nicht ausreichen, um vorab bestimmte Angebote von Kapitalanlagen im regulierten Markt zu untersagen. Die Bafin ist nach wie vor darauf angewiesen, dass verprellte Anleger und ihre Rechtsanwälte Anzeige erstatten. Zum anderen erreichen die Anleger bestimmte Warnungen vor Anlageprodukten oft erst, wenn der finanzielle Schaden schon entstanden ist und die Bafin eine Abwicklungsanordnung erlassen hat.

Anders hingegen sieht es bei den Angeboten auf dem grauen Kapitalmarkt aus. Gängige Angebote sind die sog. geschlossenen Immobilien-, Medien-, Schiff- und Flugzeugfonds. Die Bafin prüft dabei nicht das Angebot selbst, sondern lediglich den Prospekt, der bei ihr hinterlegt wird, auf Vollständigkeit. Hierzu gehört gerade keine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit der Angaben oder der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Anleger sind bei der Wahl von Kapitalanlagen im grauen Kapitalmarkt daher gänzlich von der Expertise der Berater abhängig.

Eines haben jedoch sämtliche Angebote des grauen und schwarzen Kapitalmarktes gemeinsam – die unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken einschließlich des Totalverlustrisikos, mit denen selbst seriöse Angebote verbunden sind. Es gilt der Grundsatz: Je höher die Rendite desto höher die Risiken. Finanzberater, die bei jedem Vertragsabschluss von den Anbietern Provision erhalten, haben allerdings oft nur ein geringes Interesse daran, die Risiken einer Kapitalanlage ausreichend kenntlich zu machen. Den finanziellen Schaden erleiden letztlich die Anleger.