KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH: Abwicklungsanordnung der BaFin bestandskräftig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, Gilching, mit Bescheid vom 12. August 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von „patriarchischen Darlehen“, „stillen Beteiligungen“ oder sonstigen „Darlehen“ entgegen. Damit betreibt die Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die im Handelsregister des Amtsgericht München zu Aktenzeichen HRB 184944 eingetragene GmbH hätte für das Einlagengeschäft, das nicht mehr von der Maklertätigkeit gedeckt ist, eine Zulassung gemäß §§ 32, 33 des Kreditwesengesetzes (KWG) benötigt. Im Interesse des Anlegerschutzes gibt es diese Erlaubnispflicht. Wird diese umgangen, so muss die BaFin die Abwicklung der Verträge anordnen.

Der Bescheid ist bestandskräftig, d.h. gegen den Bescheid sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Anleger warten nun auf die Rückzahlung der eingezahlten Gelder. Je nach Solvenz der Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH können eventuell nicht alle Gelder zurückbezahlt werden, so dass die Insolvenz beantragt werden muss. Für diesen Fall sollten die Anleger in jedem Fall ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und ggf. Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschafter und Geschäftsführer der Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH geltend machen.