KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

MG Grundbesitz GmbH erhält Abwicklungsanordnung

 

Bei der MG Grundbesitz GmbH in Dobel in Baden-Württemberg handelt es sich um seit 2009 im Immobiliensektor agierendes Unternehmen. Die MG Grundbesitz GmbH ist Teil der MG-Unternehmensgruppe, die sich nach eigenen Angaben auf die Verwaltung von Grundvermögen für private und institutionelle Investoren spezialisiert hat (Family Offices, Stiftungen, betriebliche Versorgungswerke).

Diesen bietet sie als Anlageform sog. Festzinsanlagen, die als Darlehen ausgestaltet sind. Der Anleger gewährt das Darlehen und hat einen vertraglichen Anspruch auf Zins- und/oder Tilgungszahlungen. Mithilfe der Darlehen finanziert die MG Grundbesitz GmbH den Erwerb von Immobilien. Die Anlageformen wurden als besonders sicher beworben. Aufgrund der Eintragung einer Teilgrundschuld sollten die Anlagen sogar mündelsicher sein.

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der MG Grundbesitz GmbH mit Bescheid vom 5. Mai 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die MG Grundbesitz GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betrieb die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die MG Grundbesitz GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

Welche Auswirkungen dies auf die finanzielle Gesamtlage der MG Grundbesitz GmbH hat, lässt sich nur abschätzen. Mit einem finanziellen Abschlag müssen die Anleger jedoch in jedem Fall rechnen. Schlimmstenfalls mit einem Totalverlust.

Aktualisiert (14. Oktober 2015):

Mit Beschluss vom 26. August 2015 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft statt einer Rückzahlung des Darlehenskapitals auch durch Bestellung einer den Einlagengeschäftstatbestand ausschließenden Einzelgrundschuld für diejenigen Darlehensgeber abwickeln kann, die die Bestellung der Sicherheit statt der Rückzahlung gewünscht haben.

Aktualisiert (6. April 2016):

Die BaFin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass die MG Grundbesitz GmbH ihrer Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.