KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Müssen Anleger der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) zahlen?

An der Nord Lease AG konnten sich Anleger mit sog. atypisch stillen Beteiligungen beteiligen. Angeblich befindet sich die Nord Lease AG nun in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und versucht nun, möglichst viel Liquidität zu erreichen. Die Anleger der NL Nord Lease AG wurden bereits mit Schreiben vom 18.05.2015 zur Rückzahlung gewinnunabhängiger Entnahmen aufgefordert.

Dabei hatte es sich meist um Anleger bereits gekündigter Beteiligungen gehandelt. Inzwischen hat die Nord Lease AG selbst eine Kündigungswelle losgetreten und fordert die Anleger der noch bestehenden Beteiligungen zur Rückzahlung auf.

Was die Anleger bislang nicht wussten: die erhaltenen Ausschüttungen waren gewinnunabhängig ausgezahlt worden und können nun zurückverlangt werden. Nur die tatsächlich erwirtschafteten Überschüsse der Gesellschaft dürfen Anleger behalten. Angesichts der wirtschaftlichen Lage ist im Falle der Nord Lease AG wohl davon auszugehen, dass sämtliche Ausschüttungen gewinnunabhängig waren.
Grundsätzlich sind gewinnunabhängige Entnahmen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn im Gesellschaftsvertrag dies nicht für die Anleger deutlich genug klargestellt wurde. Bei etlichen Schifffonds war dies der Fall. Unter Umständen kann jedoch auch der Rückzahlungsanspruch verjährt sein. In jedem Fall sollte genau geprüft werden, ob die Höhe des geforderten Betrags tatsächlich stimmt. Insbesondere bei den sog. „Classic Plus“-Verträgen bestehen verschiedene Kapitalkonten, die eigentlich saldiert werden müssen. Aber auch Anleger der sog.“ Classic Plus“-Verträgen und „Sprint“-Verträgen sollten in jedem Fall der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft Folge leisten.