KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Privatinsolvenz: Pfändung der Mittel zur Altersvorsorge (BGH IX ZB 181/10)

Was passiert mit meiner Altersvorsorge? Schuldner, dürfen grundsätzlich die Meriten ihrer Altersvorsorge behalten. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 12.05.2011 bestimmt. Das Deckungskapital und die Auszahlungebeträge sind unpfändbar, wenn bereits der Versicherungsfall eingetreten ist. Anders hingegen wird der Fall gesehen, dass die Altersvorsorge noch im Aufbau ist. Nach Ansicht des BGH soll es kein Nebeneinander von pfändungsgeschützten Einkünften zur gesetzlichen Rentenversicherung und geschützten Mitteln zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge geben. Während des Insolvenzverfahrens gehen vielmehr die Gläubigerinteressen vor.