KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Prokon – die Entscheidung ist gefallen

Am 2. Juli 2015 haben die Gläubiger von Prokon für die Weiterführung als Genossenschaft gestimmt. Die Anleger, die ursprünglich Inhaber von Genussrechten an Prokon waren, werden künftig gemeinsam als Genossenschaftsmitglieder Prokon weiter betreiben. Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Genossenschaft um eine selbstständige juristische Person mit Elementen eines Vereins und einer Aktiengesellschaft. Die EnBW als interessierter Investor konnte sich somit nicht durchsetzen. Jetzt liegt es an den Anlegern selbst, ob sie die finanziellen Einbußen ersetzen bzw. erwirtschaften können. Unter Verbraucherschützern ist umstritten, ob die Weiterführung als Genossenschaft im Interesse der Anleger ist. Ehemals als kurzfristige Anlagen eingezahlte Gelder können erstmal nicht abgerufen werden. Wer einen langen Atem hat, kann dies verschmerzen. Wer allerdings sein Geld nur kurzfristig anlegen wollte, muss warten – mit ungewissem Ausgang.