KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht ist ein weites Betätigungsfeld. Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Fokus der Kanzlei von Bredow auf dem Bereich der Lebensversicherungen, der privaten Altersvorsorge, der Ratenschutzversicherungen bzw. der Restschuldversicherungen und der Rechtschutzversicherungen gerichtet.

BGH: AGB bei Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz unwirksam (BGH IV ZR 38/14)

Mit Urteil vom 13.01.2016 hat der BGH entschieden, dass zwei Klauseln der Allgemeinen Vertragsbedingungen eines Versicherers bei Riester-Rentenversicherungsverträgen zur Kostenüberschussbeteiligung unwirksam sind. (mehr …)


Was passiert mit der Ratenschutzversicherung nach Ablösung oder Widerruf des Kredites?

Wenn Kreditverträge widerrufen werden, wegen wucherischen Zinsen nichtig sind oder vorzeitig abgelöst werden, müssen bei der Rückabwicklung diverse Aspekte berücksichtigt werden. (mehr …)


Verjährungen: das Wichtigste im Überblick

Anspruchsinhaber sollten immer auch die Verjährungsfristen im Blick behalten. Hier sind die wichtigsten Eckdaten: (mehr …)


Versicherung reagiert nicht auf Kündigung – was dann?

Mandanten erzählen immer wieder, dass auf Kündigungsschreiben bei Versicherungen keine oder nur verspätet eine Reaktion folgt. (mehr …)


Sächsischer Versicherungsverein a.G. durfte keine Versicherungsverträge abschließen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.), Leipzig, am 02.09.2015 aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. (mehr …)


BGH konkretisiert Ansprüche bei Rückabwicklung von Versicherungsverträgen nach Widerspruch (BGH Urteil vom 29. Juli 2015 zu Az. IV ZR 384/14)

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Viele Verbraucher konnten so schon diverse Verträge, vor allem Darlehensverträge und Versicherungsverträge widerrufen bzw. widersprechen. In der Folge werden sämtliche Zahlungen und Leistungen beidseitig rückgewährt. (mehr …)


Lebensversicherer geraten weiter unter Druck

Der Garantiezins setzt deutschen Lebensversicherern weiter zu. (mehr …)


Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K. muss Verträge rückabwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Unternehmen Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K., Inhaber Franz Hager, 91320 Ebermannstadt, mit Bescheid vom 20. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat sie dem Unternehmen untersagt, weitere Publikumsgelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen anzunehmen. (mehr …)


Wann wird ein Mahnverfahren missbräuchlich geführt? (BGH Urteil vom 23.06.2015 – XI ZR 536/14)

Das Mahnverfahren gemäß § 688 ZPO ist eine einfache und kostengünstige Option, durch gerichtliche Inanspruchnahme seine Ansprüche durchzusetzen. (mehr …)


Verjährungshemmung durch Schlichtung – zu den Anforderungen an Schlichtungsanträge (BGH Urteile vom 18.06.2015 zu Az. III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14)

Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren und zur Auslotung von Einigungsoptionen gibt es die Möglichkeit, Schlichtungsverfahren zu führen. Schlichtungsstellen gibt es branchenübergreifend oder innerhalb einer Branche. Alle Schlichtungsverfahren haben gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB eine verjährungshemmende Wirkung. (mehr …)


Rückabwicklung von Versicherungen – BGH entscheidet am 29.07.2015

§ 5a des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner alten Fassung (im Folgenden: VVG a.F.) beschäftigt die Gerichte. Konkret geht es darum, dass § 5a VVG a.F. das Widerrufsrecht für Verbraucher in europarechtswidrigerweise einschränkt und daher Verbraucher ihre Versicherungen widerrufen können, wenn sie nach Maßgabe des § 5a VVG a.F. falsch oder überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden (BGH Urteil vom 07.05.2014 zu Az. IV ZR 76/11). (mehr …)


Zu den Aufklärungspflichten bei Abschluss von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen (OLG Frankfurt/Main Urteil vom 19.03.2015 zu Az. 7 U 134/14)

§ 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) normiert Informationspflichten bei Abschluss von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus bestehen insbesondere für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen noch weitere Aufklärungs- und Beratungspflichten aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB.  Anders als bei anderen Versicherungsverträgen nimmt nämlich der Versicherungszweck nur eine untergeordnete Rolle ein, so dass es sich im Hinblick auf die Aufklärungs- und Beratungspflichten um eine Kapitalanlage handelt. Das OLG Frankfurt am Main hat dies jüngst nochmals bestätigt. (mehr …)


Tilgung eines Kredites mit Kapitallebensversicherung oder Gesellschaftsbeteiligung (BGH XI ZR 406/13)

Das Widerrufsrecht hilft Verbrauchern oft, aber nicht immer. Da die strengen rechtlichen Vorgaben an eine Widerrufsbelehrung nicht immer von den Banken eingehalten werden, können Verbraucher sich auch noch Jahre später die abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen. Grundsätzlich sind nach § 358 BGB auch die damit verbundenen Verträge vom Widerruf erfasst. (mehr …)


Versicherungsrecht: Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung

Der BGH hat am 19.02.2015 entschieden, dass ein Kläger keine Anspruch auf höhere Auszahlungen hat und die beklagte Versicherung ihn mit den geleisteten Zahlungen korrekt an den Bewertungsreserven zu beteiligen hat. (mehr …)


Versicherungsrecht: BaFin-Erhebung: Deutsche Lebensversicherer für Solvency II gerüstet

Nach Ansicht der Bafin werden die deutschen Lebensversicherer insgesamt den Einstieg in die Kapitalanforderungen unter dem künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II auf Basis der Übergangsmaßnahmen und der Volatilitätsanpassung bewältigen können. Das hat die „Vollerhebung Leben“ gezeigt, für die die BaFin alle 87 deutschen Lebensversicherer zur voraussichtlichen Eigenmittelsituation unter Solvency-II-Bedingungen befragt hatte. (mehr …)