KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Sabine Faltermeier KG in vorläufiger Insolvenzverwaltung

Nachdem die BaFin gegenüber der Sabine Faltermeier KG die – inzwischen bestandskräftige – Abwicklungsanordnung wegen Betreibens einer unerlaubten Einlagengeschäfts erlassen hat, musste das Unternehmen beim Amtsgericht Regensburg Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Offenbar reichte die Liquidität des Unternehmens nicht aus, die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Das vorläufige Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Regensburg zu Az. 4 IN 487/15 geführt.

 

Betroffene Anleger sollten bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche in jedem Fall anmelden und weitere Ansprüche auf Schadenersatz durch einen Anwalt prüfen lassen.