KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Sächsischer Versicherungsverein a.G. durfte keine Versicherungsverträge abschließen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.), Leipzig, am 02.09.2015 aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Der SVV a.G. bietet seinen Mitgliedern den Abschluss von Verträgen über Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Gewerbeversicherung an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Aus verbraucherschutzrechtlichen Aspekten ist die Erlaubnis für das Betreiben von Versicherungsgeschäften unerlässlich. Der BaFin wird es dadurch ermöglicht, die Versicherungsunternehmen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihre Verträge auch einhalten können. Gerade Versicherungsverträge haben lange Vertragslaufzeiten, so dass die Versicherten durch den Abschluss von Versicherungsverträgen dem Unternehmen einen großen Vertrauensvorschuss entgegenbringen. Im Sinne einer funktionierenden Gesamtversicherungswirtschaft darf dieses Vertrauen nicht erschüttert werden. Wenn ein Unternehmen ohne die entsprechende Erlaubnis Versicherungsverträge abschließt, wird die staatliche Aufsicht umgangen. Für die Versicherten ist die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung nun sehr ärgerlich, da sie durch die Rückabwicklung der Verträge ihren Versicherungsschutz verlieren. Daraus resultierende finanzielle Schäden, z.B. bei Eintritt eines Versicherungsfalls, können aber unter Umständen gegenüber dem Verein geltend gemacht werden.