KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Touch Management Ltd. & Co. KG: Investmentgeschäfte und Anlagevermittlung ohne Erlaubnis der Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Touch Management Ltd. & Co. KG, Nürnberg, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts mit Bescheid vom 24. August 2015 aufgegeben und die Einstellung der von ihr ebenfalls unerlaubten erbrachten Anlagevermittlung angeordnet. Die Gesellschaft firmierte vormals unter BMC.Valueadvisors Ltd. & Co.KG mit Sitz in Wendelstein und Schwanstetten.

Auf der Grundlage einer „Vereinbarung bezüglich einer gemeinsamen Partizipation am Währungs- und Devisenhandel; im speziellen Binäre Optionen (Joint-Venture-Vereinbarung)” beteiligten sich Gesellschafter an der Touch Management Ltd. & Co. KG. Die Touch Management Ltd. & Co. KG betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung unerlaubt das Investmentgeschäft. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft unerlaubt die Anlagevermittlung, indem sie Zeichnungsscheine/Kaufanträge für Aktien der New York International Traders, Inc., Beaverton, Oregon, USA, entgegennimmt und weiterleitet.
Die Touch Management Ltd. & Co. KG verfügt weder über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB noch über eine Erlaubnis nach dem KWG, so dass die BaFin nun die Abwicklungs- und Einstellungsanordnung erlassen musste. Für die Anleger bedeutet dies wohl ein finanzieller Verlust. Auch die Gefahr der Insolvenz der Touch Management Ltd. & Co. KG besteht.
Da die getätigten Investementgeschäfte und die Anlagenvermittlung aus Verbraucherschutzgründen erlaubnispflichtig sind, können die Anleger Schadenersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG geltend machen.