KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Verjährungen: das Wichtigste im Überblick

Anspruchsinhaber sollten immer auch die Verjährungsfristen im Blick behalten. Hier sind die wichtigsten Eckdaten:

 

 1. Unzulässige Bankentgelte

 

Bei Bankentgelten gilt grundsätzlich, dass der Rückforderungsanspruch von zu Unrecht vereinnahmten Entgelten drei Jahre nach Zahlung zum 31.12. des jeweiligen Jahres endet. Entgeltzahlungen aus dem Jahr 2012 können daher grundsätzlich nur noch bis Jahresende zurückgefordert werden. Zu den unzulässigen Bankentgelten zählen u. a. Bearbeitungsgebühren, Gebühren für Umwandlung in Pfändungsschutzkonto, Gebühr für EC-Ersatzkarte, Gebühr für Zusendung von Kontoauszügen.

 

2. Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

 

Schadenersatzansprüche bei Beratungsfehlern verjähren grundsätzlich frühestens 3 Jahre ab Kenntnis von den Beratungsfehlern zum jeweiligen Jahresende, spätestens jedoch taggenau 10 Jahre nach der Beratung.

 

3. VW-Abgasskandal

 

VW-Fahrzeughalter: Ansprüche aus Gewährleistung

 

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht verjähren taggenau bereits 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Je nach konkreter Situation ist entweder der Autohändler oder VW Anspruchsgegner.

 

VW-Aktionäre: Ansprüche nach § 37b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

 

VW-Aktionäre haben möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 37b WpHG. Da die VW-internen und behördlichen Untersuchungen noch andauern, steht noch nicht abschließend fest, wann genau VW den Kapitalmarkt über die Manipulationen hätte unterrichten müssen. Aktuell steht sogar im Raum, ob nicht nur Diesel-, sondern auch Bezinmotoren betroffen sind. Je nach Sachlage und Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Schadenersatzanspruch. Seit dem 10.05.2015 gilt auch eine neue Fassung des § 37b WpHG mit Auswirkungen auf die Verjährungsfristen.

 

4. Widerruf

 

Beim Widerruf gibt es keine Verjährungsfristen. Allerdings gibt es von der Rechtsprechung entwickelte Verwirkungstatbestände. Immer wieder gehen Gerichte davon aus, dass nach über 10 Jahren die Ausübung des Widerrufes treuwidrig ist.

 

Sonderfall: Immobilienkredite

 

Aktuell soll es nun bei Immobilienkrediten eine Befristung bis zum 21.06.2016 geben. Ein Bundestagsbeschluss wird für Anfang Januar 2016 erwartet. Betroffen sind hiervon Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden.

 

Sonderfall: darlehensfinanzierte Beteiligungen und andere Kapitalanlagen

 

Am 01.12.2015 wird der BGH eine Entscheidung darüber treffen, ob es treuwidrig ist, bei verbundenen Geschäften ein Darlehen zu widerrufen, wenn der Widerruf nur erklärt wird, um die finanzierte Kapitalanlage rückabwickeln zu können.

 

5. Verjährungshemmende Maßnahmen

 

Es gibt verschiedene verjährungshemmender Maßnahmen. Je nach Anspruch können Mahnverfahren, Schlichtungsverfahren und Klageverfahren eingeleitet werden. Bei VW-Aktionären besteht zudem die Möglichkeit, sich dem Kapitalmusterverfahren anzuschließen, sobald über die Zulässigkeit des Kapitalmusterverfahrens entschieden wurde.