KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

VW-Abgasskandal: Zur Durchführung eines Kapitalmusterverfahrens

Nachdem nun einige Klagen eingereicht wurden und ein Kapitalmusterverfahren beantragt wurde, hat der VW-Skandal in Bezug auf die Ansprüche der Aktionäre die Gerichte erreicht. Interessant für die übrigen Anleger könnte insbesondere die Möglichkeit eines Musterverfahrens sein.

 

Was ist ein Kapitalmusterverfahren?

 

Das Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) sieht die Möglichkeit vor, dass in bestimmten Fällen ein Musterverfahren mit einem Musterkläger geführt wird, dessen Ausgang und Beantwortung von Rechtsfragen verbindlich in allen Rechtsstreiten der übrigen beteiligten Anleger gilt. Hier ist hauptsächlich die Frage des Unterlassens einer Ad-hoc-Mitteilung Grundlage für die Schadensansprüche der betroffenen Anleger.

 

Beteiligung am Kapitalmusterverfahren

 

Das Musterverfahren wird von einem Musterkläger geführt. Die anderen klagenden Anleger werden Beigeladene. Soweit sie bereits selbst Klage erhoben haben, werden sie per Gesetz beigeladen und das eigene Klageverfahren für die Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt. Anleger, die noch keine Klage erhoben haben, können eine kostengünstigere Variante wählen: die Anmeldung ihres Anspruchs. Die Anmeldung des Anspruchs führt allerdings nur zu einer Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB.

 

Fahrzeughalter

 

Aber Fahrzeughalter haben Ansprüche und sollten im Hinblick auf mögliche Verjährungstatbestände ihre Ansprüche umgehend anwaltlich prüfen lassen.