KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Was passiert mit der Ratenschutzversicherung nach Ablösung oder Widerruf des Kredites?

Wenn Kreditverträge widerrufen werden, wegen wucherischen Zinsen nichtig sind oder vorzeitig abgelöst werden, müssen bei der Rückabwicklung diverse Aspekte berücksichtigt werden. Vorfälligkeitsentschädigungen müssen richtig berechnet werden. Die Darlehensvaluta muss zurückgezahlt werden. Zum Teil sind Zinsen zu zahlen, deren Höhe richtig ermittelt werden muss. Sind Bearbeitungsentgelte zurückzuerstatten, hat dies Auswirkung auf den effektiven Jahreszins. Gab es mehrere Kreditaufstockungen muss überprüft werden, ob die jeweilige Ablösung ordnungsgemäß war. Bei all diesen Aspekten kann ein Kreditnehmer schnell den Überblick verlieren und sollte sich anwaltlichen Rat holen. Denn verrechnet sich die Bank kann dies für den Kreditnehmer teuer werden. Ein wichtiger Aspekt spielt auch die Raten- bzw. Restschuldversicherung.

 

Ratenschutzversicherungen sollen den Kreditnehmer bei finanziellen Engpässen vor dem Risiko des Zahlungsausfalls und der vorzeitigen Kündigung durch den Kreditgeber schützen. Meist wird die Versicherungsprämie mit Darlehensauszahlungen in voller Höhe fällig. Bei Ablösung oder Rückabwicklung nach Widerruf stellt sich die Frage, wie die bereits für die gesamte Laufzeit gezahlte Prämie zumindest anteilig erstattet wird. Bei Ablösungen im Rahmen der Umschuldung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Bei Widerrufen gilt, soweit die Ratenschutzversicherung ein verbundenes Geschäft ist, dass diese ebenfalls beendet wird. Die Santander Consumer Bank AG führt dies in der Widerrufsbelehrung sogar als Widerrufsfolge auf. Die Commerzbank dagegen zusammen mit ihrem Partner, die Generali Versicherungen, sieht in den AGB eine anteilige Rückerstattung vor – abhängig vom Alter der versicherten Person, der Restdauer und der Kündigung vor.

 

Was im Einzelfall gilt, hängt immer von den Gesamtumständen und den vereinbarten AGB ab. Im Zweifel sollten diese auch einer Inhaltskontrolle unterzogen werden. Inzwischen gibt es auch einige Gerichtsentscheidungen zur Höhe der zu erstattenden Beträge. Eine anwaltliche Einzelfallprüfung lohnt sich. Verbraucherschützer sprechen von der Ratenschutzversicherung bereits vom neuen versteckten Wucher.