KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten soll zeitlich begrenzt werden

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung von Rechten haben Gerichte in Einzelfällen das Widerrufsrecht aberkannt. Nun scheint die Bankenlobby mit ihrem Anliegen, das ewige Widerrufsrecht gesetzlich zu begrenzen, Gehör gefunden zu haben.

 

Neuerungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

 

An der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinien wird schon seit Monaten gearbeitet. Ziel ist es unter anderem die Rechte der Bankkunden und Kreditnehmer zu stärken und ihnen durch transparente Beratung und konkrete Informationen eine bessere Vergleichbarkeit und eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Drei Hauptaspekte des neuen Gesetztes werden sein: Kreditverträge können mit anderen Finanzprodukten nur noch in Einzelfällen gekoppelt werden (Kopplungsverbot), Fremdwährungskredite können nachträglich in Euro umgewandelt werden und die Anforderungen an Beratungsleistungen werden erhöht.

 

Das „ewige“ Widerrufsrecht soll gekippt werden

 

Ganz neu ist allerdings, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie nun eine zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts vorgesehen ist. Noch am 15.07.2015 hat die Bundesregierung den Entwurf ohne diese Beschränkung beschlossen. Nach aktuellen Pressemeldungen wurde nun eine inhaltliche Ergänzung vorgenommen, mit der das Widerrufsrecht für bestimmte Kreditverträge zeitlich befristet wird.

 

Kreditabschlüsse zwischen 2002 und 2010 betroffen

 

Demnach sollen nun Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, nur noch bis spätestens zum 21.06.2016 widerrufen werden können.

 

Noch ist das neue Gesetz nicht beschlossen, aber das ist wohl nur noch eine Frage der Zeit. Betroffene Kreditnehmer sollten daher möglichst schnell ihre Verträge durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.