KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
Rechtsanwältin Julia von Bredow
BGH: Entgeltklausel in den AGB für Ersatzkarte ist unwirksam
Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 zu XI ZR 166/14 hat der BGH die Entgeltklauseln für die Erstellung und Aushändigung von Ersatzkarten nach Verlust oder Diebstahl gekippt. Begründet wird dies damit, dass es allein im Verantwortungsbereich der Bank liegt nach einer vereinbarungsgemäß erfolgten Sperrung der Erst- oder Originalkarte eine Ersatzkarte zur Verfügung zu stellen. Beschränkt wird dies allerdings nur auf die Fälle, in denen eine Entsperrung nicht möglich ist.
