KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Bankrecht

SEPA-Überweisung

Das Bankrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Banken und ihren Kunden. Hierzu zählen Rechtsfragen rund um das Bankkonto und das Darlehensrecht unter Berücksichtigung der AGB-Banken und AGB-Sparkassen. Aktuell treten in der Praxis gehäuft Anfragen von Mandanten zur Wirksamkeit ihrer Darlehensverträge auf. Insbesondere im Hinblick auf die hohen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Informationspflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern erscheint eine Vertragsprüfung sinnvoll. Wenn Kreditverträge widerrufen werden oder wegen wucherischen Zinsen nichtig sind, müssen bei Rückabwicklung diverse Aspekte berücksichtigt werden. Vorfälligkeitsentschädigungen müssen richtig berechnet werden. Ratenschutzversicherungen müssen beendet und anteilig rückerstattet werden. Die Darlehensvaluta muss zurückgezahlt werden. Zum Teil sind Zinsen zu zahlen, deren Höhe richtig ermittelt werden muss. Sind Bearbeitungsentgelte zurückzuerstatten, hat dies Auswirkung auf den effektiven Jahreszins. Gab es mehrere Kreditaufstockungen muss überprüft werden, ob die jeweilige Ablösung ordnungsgemäß war. Bei all diesen Aspekten kann ein Kreditnehmer schnell den Überblick verlieren und sollte sich anwaltlichen Rat holen. Denn verrechnet sich die Bank kann dies für den Kreditnehmer teuer werden.

 

Das Bankrecht regelt aber auch die Rückforderungsansprüche bei Fehlüberweisungen oder Falschbuchungen, z.B. durch Verwendung der falschen IBAN beim SEPA-Lastschrifverfahren, und beim Kreditkartenmissbrauch. Zum Bankrecht gehören darüber hinaus auch die Vorschriften zur Compliance nach den §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und den Vorschriften des Geldwäschegesezes (GwG), um insbesondere den Verbraucherschutz zu gewährleisten und Geldwäsche zu verhindern.

BGH-Entscheidungen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung (BGH XI ZR 103/15 und BGH XI ZR 388/14)

Nun ist es höchstrichterlich entschieden. Banken dürfen bei Verbraucherdarlehen zwar wegen Zahlungsverzug kündigen und Verzugszinsen geltend machen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. (mehr …)


Was passiert mit der Ratenschutzversicherung nach Ablösung oder Widerruf des Kredites?

Wenn Kreditverträge widerrufen werden, wegen wucherischen Zinsen nichtig sind oder vorzeitig abgelöst werden, müssen bei der Rückabwicklung diverse Aspekte berücksichtigt werden. (mehr …)


Verjährung bei Bearbeitungsgebühren (AG Köln 142 C 641/14)

Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Erhebung von Bearbeitungsentgelten bei der Vergabe von Darlehensverträgen und die Gebühren können nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechtes zurückverlangt werden (BGH Urteil vom 13.05.2014 zu Az. XI ZR 170/13). (mehr …)


Bearbeitungsgebühren bei Bauspardarlehen (LG Heilbronn Bi 6 O 50/15 und OLG Stuttgart 2 U 75/15)

Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Darlehensverträgen nicht zulässig (BGH Urteil vom 13.05.2014 zu Az. XI ZR 170/13). Bausparen ist jedoch ein gemeinsames Sparen mit der gesamten Bauspargemeinschaft. Erhobene Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Bauspardarlehen sind daher nicht unbedingt von der Rechtsprechung des BGH zu den in sonstigen Darlehen erhobenen Bearbeitungsgebühren erfasst. (mehr …)


Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen der Sparkassen (BGH XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15)

Am 23. Februar 2016 steht erneut eine wichtige Verhandlung des BGH in Sachen Widerrufsrecht von Darlehensverträgen an. Konkret geht es dabei um die mit Musterformularen (mehr …)


BGH wird am 19.01.2015 zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln (BGH XI ZR 388/14)

Am 19. Januar 2016 wird der BGH zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung entscheiden. (mehr …)


LG Karlsruhe Urteil vom 09.10.2015 zu Az. 7 O 126/15: Bausparkasse darf nicht kündigen

Mit seinem Urteil vom 09.10.2105 hat das Landgericht Karlsruhe die Rechte der Bausparer gestärkt. Geklagt hatten zwei Bausparer gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages (mehr …)


Verjährungen: das Wichtigste im Überblick

Anspruchsinhaber sollten immer auch die Verjährungsfristen im Blick behalten. Hier sind die wichtigsten Eckdaten: (mehr …)


Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten soll zeitlich begrenzt werden

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung von Rechten haben Gerichte in Einzelfällen das Widerrufsrecht aberkannt. Nun scheint die Bankenlobby mit ihrem Anliegen, das ewige Widerrufsrecht gesetzlich zu begrenzen, Gehör gefunden zu haben. (mehr …)


BGH schränkt das Bankgeheimnis ein (BGH Urteil vom 21.10.2015 zu Az. I ZR 51/12)

Wie weit reicht das Bankgeheimnis? Inbesondere wenn es um die Anwendung von EU-Recht geht. Diese Frage hatte der BGH (mehr …)


BGH: Entgeltklausel in den AGB für Ersatzkarte ist unwirksam

Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 zu XI ZR 166/14 hat der BGH die Entgeltklauseln (mehr …)


Wann ist das Widerrufsrecht bei verbundenen Geschäften verwirkt? (BGH XI ZR 180/15)

BGH wird am 01.12.2015 darüber entscheiden, wann das Widerrufsrecht bei Darlehen, die zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossen wurden, verwirkt ist. (mehr …)


AG Ludwigsburg Urteil vom 7.8.2015 zu Az. 10 C 1154/15: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu

Das AG Ludwigsburg entscheidet eindeutig unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, dass Bausparkassen nicht gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen dürfen. (mehr …)


Wann wird ein Mahnverfahren missbräuchlich geführt? (BGH Urteil vom 23.06.2015 – XI ZR 536/14)

Das Mahnverfahren gemäß § 688 ZPO ist eine einfache und kostengünstige Option, durch gerichtliche Inanspruchnahme seine Ansprüche durchzusetzen. (mehr …)


Vollstreckung in das Girokonto mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Der Gerichtsvollzieher muss nicht immer nach Hause kommen. Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel dürfen auch die Ansprüche des Schuldners gegen Dritte pfänden. In diesem Fall sind das die Auszahlungsansprüche des Kontoinhabers gegen seine Bank. (mehr …)


Zu den Aufklärungspflichten bei Kreditverträgen

Generell gibt es im deutschen Recht keine Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten gegenüber dem Vertragspartner. Wenn es sich jedoch um komplexe Vertragswerke und Finanzprodukte handelt oder ein Vertragspartner Verbraucher ist, so wird dieser Grundsatz aufgeweicht. (mehr …)


Schulden durch revolvierende Kreditkarten

Revolvierende Kreditkarten sind im Ausland weit verbreitet, aber auch in Deutschland erobern sie den Markt. Es handelt sich dabei um Kreditkarten, die unabhängig von einem Girokonto angeboten werden. Um sie für den Kunden attraktiv zu machen, werden sie oft mit Rabatt- und Gutscheinsystemen verbunden, etwa bei Onlinekäufen oder bei Reisebuchungen. (mehr …)


Wenn Bausparkassen kündigen (LG Mainz Az. 5 O 1/14 und LG Ulm Az. 4 O 273/13)

Mit hohen Renditen und Sicherheit wurden Bausparverträge beworben. Der Abruf eines Baudarlehens sollte nur eine Option sein. Alternativ wurde den Kunden durch Bonuszinsen der Abschluss von Bausparverträgen schmackhaft gemacht. Nun da die vertraglich vereinbarten Zinsen aktuell weit über dem allgemeinen Zinsniveau liegen, versuchen die Bausparkassen ihre Alt-Kunden loszuwerden und kündigen bestehende Verträge. Juristisch korrekt ist diese Vorgehensweise nicht immer. (mehr …)


Sparkassen dürfen Kontoverträge nicht grundlos kündigen (BGH XI ZR 214/14)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (im Folgenden: AGB Sparkassen) liegen allen Geschäftsbeziehungen, die die Kunden mit den Sparkassen eingehen, zugrunde. Umso bedeutender ist nun die Entscheidung des BGH vom 5. Mai 2015 zu XI ZR 214/14. (mehr …)


Tilgung eines Kredites mit Kapitallebensversicherung oder Gesellschaftsbeteiligung (BGH XI ZR 406/13)

Das Widerrufsrecht hilft Verbrauchern oft, aber nicht immer. Da die strengen rechtlichen Vorgaben an eine Widerrufsbelehrung nicht immer von den Banken eingehalten werden, können Verbraucher sich auch noch Jahre später die abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen. Grundsätzlich sind nach § 358 BGB auch die damit verbundenen Verträge vom Widerruf erfasst. (mehr …)


Bankrecht: Die geschützte Score-Formel der SCHUFA (BGH 28. Januar 2014 – VI ZR 156/13)

Kredite ohne einen guten Score bei der SCHUFA sind teuer oder gar nicht erst möglich. Eine Verbraucherin war daher an ihrer Scoreformel interessiert und verlangte von der SCHUFA nicht nur eine Auskunft über die Höhe ihres Scores, sondern auch über die bei der Berechnung einbezogenen Merkmale und ihre einzelnen Scorewerte. Sie berief sich dabei auf den Auskunftsanspruch gemäß § 34 Abs. 4 BDSG. Nachdem sie in allen Instanzen unterlag, steht fest, dass der Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG kein starkes Schwert des Verbrauchers ist. (mehr …)


Bankrecht: Anspruch des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Eigentümerwechsel (BGH 18. Juli 2014 – V ZR 178/13)

Wann ist eine AGB unwirksam, weil sie zu sehr vom gesetzlichen Leitbild abweicht? Der BGH hatte dies im Zusammenhang mit einem Darlehen, das eine Bank an zwei Unternehmer gewährt hat, zu klären. Ursprünglich wurde ein Darlehen an die zwei Mitgesellschafter eines Unternehmens mit einer Grundschuld gesichert. Dem Darlehensvertrag lagen AGB zugrunde, die unter anderem folgendes regelten: „Soweit dem Sicherungsgeber nach Erledigung des vereinbarten Sicherungszwecks ein Rückgewähranspruch auf die oben bezeichnete Grundschuld zusteht, ist dieser auf den Anspruch auf Löschung der Grundschuld beschränkt, es sei denn, dass im Zeitpunkt der Rückgewähr das Eigentum an dem belasteten Grundstück durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung gewechselt hat.” (mehr …)