KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Schulden durch revolvierende Kreditkarten

Revolvierende Kreditkarten sind im Ausland weit verbreitet, aber auch in Deutschland erobern sie den Markt. Es handelt sich dabei um Kreditkarten, die unabhängig von einem Girokonto angeboten werden. Um sie für den Kunden attraktiv zu machen, werden sie oft mit Rabatt- und Gutscheinsystemen verbunden, etwa bei Onlinekäufen oder bei Reisebuchungen.

Das System der revolvierenden Kreditkarten funktioniert so, dass bis zu einem bestimmten vereinbarten Betrag die Kreditkarte belastet werden darf und dann der Betrag in Rechnung gestellt wird. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise innerhalb der gesetzten Frist beglichen, entsteht ein Darlehensvertrag in Höhe des noch offenen Betrages mit Zinsen bis zu 23 %. Insbesondere Barabhebungen an Automaten werden mit hohen Zinssätzen „sanktioniert“. Aus einem finanziellen Engpass kann sich dann schnell ein handfestes Schuldenproblem entwickeln. „Wucherische“ Zinsen muss man allerdings nicht hinnehmen. Bei besonders hohen Zinsen bestehen gute Chancen, zumindest einen Teil des angewachsenen Schuldenberges nicht bezahlen zu müssen.