KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Bankrecht: Anspruch des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Eigentümerwechsel (BGH 18. Juli 2014 – V ZR 178/13)

Wann ist eine AGB unwirksam, weil sie zu sehr vom gesetzlichen Leitbild abweicht? Der BGH hatte dies im Zusammenhang mit einem Darlehen, das eine Bank an zwei Unternehmer gewährt hat, zu klären. Ursprünglich wurde ein Darlehen an die zwei Mitgesellschafter eines Unternehmens mit einer Grundschuld gesichert. Dem Darlehensvertrag lagen AGB zugrunde, die unter anderem folgendes regelten: „Soweit dem Sicherungsgeber nach Erledigung des vereinbarten Sicherungszwecks ein Rückgewähranspruch auf die oben bezeichnete Grundschuld zusteht, ist dieser auf den Anspruch auf Löschung der Grundschuld beschränkt, es sei denn, dass im Zeitpunkt der Rückgewähr das Eigentum an dem belasteten Grundstück durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung gewechselt hat.”

Jahre später, als sich die Gesellschafter schon wieder getrennt hatten und der Grundstückeigentümer schon gewechselt hatte, kam es zum Streit um die Sicherungsgrundschuld. Wegen Haftungsansprüchen im Innenverhältnis zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern sollte daher die Sicherungsgrundschuld an einen von ihnen zurückgehen. Der BGH sah dies jedoch anders und kippte die AGB. Nach Ansicht des BGH kann nämlich eine Sicherungsgrundschuld nur an den Grundstückseigentümer zurückfallen.