KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

Bankrecht

SEPA-Überweisung

Das Bankrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Banken und ihren Kunden. Hierzu zählen Rechtsfragen rund um das Bankkonto und das Darlehensrecht unter Berücksichtigung der AGB-Banken und AGB-Sparkassen. Aktuell treten in der Praxis gehäuft Anfragen von Mandanten zur Wirksamkeit ihrer Darlehensverträge auf. Insbesondere im Hinblick auf die hohen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Informationspflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern erscheint eine Vertragsprüfung sinnvoll. Wenn Kreditverträge widerrufen werden oder wegen wucherischen Zinsen nichtig sind, müssen bei Rückabwicklung diverse Aspekte berücksichtigt werden. Vorfälligkeitsentschädigungen müssen richtig berechnet werden. Ratenschutzversicherungen müssen beendet und anteilig rückerstattet werden. Die Darlehensvaluta muss zurückgezahlt werden. Zum Teil sind Zinsen zu zahlen, deren Höhe richtig ermittelt werden muss. Sind Bearbeitungsentgelte zurückzuerstatten, hat dies Auswirkung auf den effektiven Jahreszins. Gab es mehrere Kreditaufstockungen muss überprüft werden, ob die jeweilige Ablösung ordnungsgemäß war. Bei all diesen Aspekten kann ein Kreditnehmer schnell den Überblick verlieren und sollte sich anwaltlichen Rat holen. Denn verrechnet sich die Bank kann dies für den Kreditnehmer teuer werden.

 

Das Bankrecht regelt aber auch die Rückforderungsansprüche bei Fehlüberweisungen oder Falschbuchungen, z.B. durch Verwendung der falschen IBAN beim SEPA-Lastschrifverfahren, und beim Kreditkartenmissbrauch. Zum Bankrecht gehören darüber hinaus auch die Vorschriften zur Compliance nach den §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und den Vorschriften des Geldwäschegesezes (GwG), um insbesondere den Verbraucherschutz zu gewährleisten und Geldwäsche zu verhindern.