KANZLEI FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Rechtsanwältin Julia von Bredow

K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH

Erneut hat die BaFin eine Abwicklungsanordnung erlassen.Mit Bescheid vom 10.11.2015 hat sie der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH in Kirchheim-Teck wegen Betreibens eines unerlaubten Einlagengeschäftes die Rückabwicklung aller Kauf- und Mietverträge angeordnet.

 

Einlagengeschäfte sind Bankgeschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Das von der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH gewählte Geschäftskonzept sah vor, dass Photovoltaikmodule von den Anlegern für eine bestimmte Zeit gekauft oder gemietet werden („KiB – ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf-, Mietvertrag mit Rückkaufoption“, „Kaufvertrag über Photovoltaikmodule“, „Mietvertrag mit Verlängerungsoption“ und „Kaufangebot über Photovoltaikmodule“). Auf diese Weise konnten Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien mit Kapital ausgestattet werden, meist verbunden mit bilanziellen und steuerrechtlichen Vorteilen auf Seiten des Unternehmens. Wenn es sich allerdings um unbedingt rückzahlbare Gelder handelt, so fällt dies in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes und des Einlagengeschäftes.

 

Was haben die Anleger zu befürchten?

 

Die Anleger haben zunächst einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung ihrer Gelder. Soweit die Liquidität es zulässt, wird die Rückabwicklung problemlos verlaufen. In ähnlichen Fällen hat die Abwicklungsanordnung jedoch zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens geführt.

 

Was können die Anleger tun?

 

Die Anleger sollten daher darauf achten, dass ihnen möglichst schnell die Gelder zurückgezahlt werden. Beim Ausbleiben der Rückzahlung bestehen Schadenersatzansprüche, die notfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden können.